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Warum gibt es eine Hundesteuer?

Hund läuft durch Wald

Jeder, der einen Hund hat, hat bestimmt schon einmal von der Hundesteuer gehört. Was aber genau steckt dahinter? Warum muss man die Steuer bezahlen? Und was passiert, wenn man die Steuer nicht zahlt? Diese und noch mehr Fragen beantworten wir Dir hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer
  • mit der Hundesteuer wird das Halten von Hunden besteuert
  • Sie wird für keinen bestimmten Zweck verwendet und die Gemeinde kann selber entscheiden, wofür sie die Gelder nutzt
  • Die Höhe der Hundesteuer wird von der Kommune festgelegt
  • für Listenhunde ist der Betrag für die Steuer häufig viel höher

Die Hundesteuer: Was steckt dahinter?

Wir haben für Dich die wichtigsten Informationen zur Hundesteuer gesammelt und in diesem Beitrag zusammengefasst.

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine Gebühr die Hundehalter jährlich für das Halten ihres Hundes bzw. ihrer Hunde zahlen müssen. Als Hundehalter gilt derjenige, der einen Hund aus eigenem Interesse und nicht zu gewerblichen Zwecken in den eigenen Haushalt aufgenommen hat. Die Mitglieder dieses Haushalts zählen ebenso zum Halter dieses Hundes und sind auch Schuldner.

Bereits im 15. Jahrhundert mussten Bauern für die Haltung von Hunden sogenanntes Hundekorn zahlen.

Wozu wird die Hundesteuer verwendet?

Der Hundesteuer steht keine Leistung gegenüber. Das heißt, dass die Gelder nicht für einen bestimmten Zweck verwendet werden, wie zum Beispiel dem Entsorgen von Kot. Sie werden zur Finanzierung aller Aufgaben einer Gemeinde verwendet. Die Kommune kann selber bestimmen, wofür sie diese Gelder verwenden.

Ist man verpflichtet die Hundesteuer zu zahlen?

Du bist verpflichtet die Hundesteuer zu zahlen, wenn Dein Hund nicht als Begleithund, Blindenführhund oder Ähnliches gemeldet ist. Es gibt also Ausnahmen, die von der Hundesteuer befreit sind. Welche das sind, kannst Du im Folgenden nachlesen.

Gibt es Ausnahmen für die Hundesteuer?

Ja, es gibt Ausnahmen für die Hundesteuer. Blindenführhunde und Polizeihunde sind von der Hundesteuer ausgeschlossen. Zudem sind zu gewerblich gehaltene Hunde von der Steuer befreit. Dazu zählen unter anderem Hütehunde oder Zuchthunde.

Über die genauen Regelungen kannst Du Dich bei dem zuständigen Amt der Gemeinde informieren.

Hundesteuer für Kampfhunde

Die Hundesteuer für Kampfhunde oder Listenhunde ist in vielen Städten um einiges höher als für Hunde, die nicht zu dieser Gruppierung gehören. Dazu zählen bestimmte Rassen oder Hunde, die bereits negativ durch ihr Verhalten aufgefallen sind.

Welche Hunderassen auf dieser Liste stehen, kannst Du hier nachlesen.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Wie hoch die Hundesteuer ausfällt, hängt von der Region ab, in der Du wohnst.  Die Gemeinde bestimmt die Höhe des Betrags die jährlich pro Hund gezahlt werden muss.

Für den zweiten und weitere Hunde musst Du in den meisten Gemeinden einen höheren Beitrag zahlen als für den Ersten. Die niedrigsten Beträge für die Hundesteuer liegen um die 65 Euro pro Jahr. Die höchsten Beträge sind um die 200 Euro pro Jahr. Für Kampf- oder Listenhunde ist der jährliche Betrag um einiges teurer. Hier kann die Steuer bis um die 1000 Euro kosten.

Wie viel die Hundesteuer genau kostet, kannst Du meistens auf der Internetseite der Stadt, in der Du wohnst, nachlesen.

Trivia: Was Du noch über die Hundesteuer wissen solltest

Die wichtigsten Aspekte zur Hundesteuer kennst Du jetzt. Was Du noch wissen solltest, wie Du Deinen Hund an- und abmeldest und noch mehr, findest Du hier.

An- und Abmeldung

Die An- und Abmeldung des Hundes erfolgt beim jeweiligen Amt der Gemeinde, in der Du wohnst. Je nach Kommune muss die Anmeldung nach zwei bis vier Wochen erfolgen. Die Anmeldung bzw. Abmeldung erfolgt vor Ort oder telefonisch. Mittlerweile kannst Du die An- und Abmeldung aber auch online tätigen. In vielen Städten erhältst Du nach der Anmeldung eine Steuermarke, die Dein Hund beim Gassi gehen tragen muss.

Die Abmeldung erfolgt, wenn Du Deinen Hund abgegeben hast oder er gestorben ist. Wenn er eingeschläfert wurde, muss eine Bescheinigung vom Tierarzt vorgezeigt werden.

Was passiert, wenn man die Hundesteuer nicht bezahlt?

Wenn Du die Hundesteuer nicht bezahlst, passiert erst einmal nichts. Das Amt weiß ja noch nichts von Deinem Hund. Wirst Du jedoch kontrolliert und man findet heraus, dass Dein Hund nicht angemeldet ist, kann das sehr teuer werden. In manchen Gemeinden wird ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt.

Hundesteuer in den größten Städten Deutschlands

Hier findest Du die aktuellen Beträge in den größten Städten Deutschlands. Die Beträge gelten alle nur für Hunde, die nicht zu den Listenhunden zählen.

Stadt Hundesteuer
Berlin In Berlin musst Du für den ersten Hund 120 € pro Jahr bezahlen und für jeden weiteren 180 €.
Bremen In Bremen ist die Hundesteuer pro Jahr 150 €.
Düsseldorf Der erste Hund kostet in Düsseldorf jährlich 96 €. Der zweite Hund kostet 150 € und jeder weitere 180 €.
Frankfurt am Main In Frankfurt am Main liegt der Betrag für die Hundesteuer pro Hund jährlich bei 102 €.
Hamburg Die Hundesteuer in Hamburg liegt bei 90 € pro Hund im Jahr.
Köln In Köln kostet jeder Hund pro Jahr 156 € an Steuern.
Leipzig In Leipzig musst Du jedes Jahr 96 € für den ersten Hund bezahlen. Jeder weitere Hund kostet jeweils 192 €.
München In München liegt der jährliche Betrag für die Hundesteuer je Hund bei 100 €.
Stuttgart Stuttgart hat eine Hundesteuer von 108 € für den ersten Hund pro Jahr. Jeder weitere Hund kostet jeweils 216 €.

(Stand: Ende 2020)

Hundesteuer in Österreich

In Österreich müssen Hunde ab einem Alter von drei Monaten der jeweils zuständigen Behörde gemeldet werden. Die Abgaben sind nicht zweckgebunden. Die Höhe der Abgabe hängt vom Bundesland und der Gemeinde ab. Wenn der Hundehalter den zu zahlenden Betrag bezahlt hat, erhält er eine Hundemarke. Diese Marke ist bei Verlassen des Hauses gut sichtbar am Hund anzubringen. Wer von der Steuerpflicht befreit ist, variiert von Bundesland zu Bundesland bzw. von Gemeinde zu Gemeinde.

Hundesteuer in der Schweiz

Die Hundesteuer in der Schweiz wird von der Gemeinde und/oder dem Kanton erhoben. Sie ist jährlich zu zahlen und hängt in manchen Kantonen von der Größe und dem Gewicht des Hundes ab. Der Hund muss nach Zuzug zu einer Gemeinde oder ab einem bestimmten Alter angemeldet werden. Im Falle eines Todes und beim Wegzug muss der Hund wieder abgemeldet werden.

In den meisten Kantonen sind Blindenhunde, Rettungshunde und ähnliche von der Steuer befreit.

Fazit

Die Hundesteuer muss grundsätzlich von jedem bezahlt werden, der seinen Hund aus nicht gewerblichen oder gesundheitlichen Zwecken hält. Die Höhe des Betrags wird von den Kommunen bestimmt und diese kann auch entscheiden, was sie mit den Geldern macht.

Das Nicht-Bezahlen der Hundesteuer kann kostspielige Folgen haben. Melde Deinen Hund oder Deine Hunde also rechtzeitig beim dafür zuständigen Amt an.

Da die Hundesteuer aus keinem spezifischen Grund, wie dem Entfernen von Kot, erhoben wird, ist die Frage “warum gibt eine Hundesteuer?” schwer zu beantworten.

Weiterführende Quellen

Mehr über das Halten von Hunden in der Schweiz findest Du hier.

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