Der Grund weshalb man eine Hundesteuer anmelden muss hält sich einfach – bei der Haltung eines Hundes ist man nämlich gesetzlich dazu verpflichtet. Das Abmelden der Hundesteuer kann verschiedene Gründe haben: Umzug, Tod, Verkauf oder Verschenken des Hundes.
In diesem Ratgeber erfährst Du warum und wie Du Dich von der Hundesteuer abmelden kannst. Los geht’s!
Das Wichtigste in Kürze
- bei der Hundesteuer handelt es sich um örtliche Aufwandssteuer in Form einer Gemeindesteuer
- sie wird für die Haltung eines Hundes erhoben
- die Abmeldung erfolgt auch da, wo die Anmeldung der Hundesteuer stattgefunden hat
- das kann sein: das Steuer- & Stadtkassenamt der Gemeinde, Ordnungsamt oder gegebenenfalls ein spezielles Hunderegister
- die Abmeldung hat eine Frist von 2 Wochen um im Folgemonat von der Hundesteuer befreit zu werden
- es gibt verschiedene Gründe für die Abmeldung, dazu mehr im Ratgeber
- für die Befreiung der Hundesteuer benötigt es ein spezielles Abmeldeformular
Hintergründe: Was Du über die Hundesteuer wissen solltest
Die Hundesteuer zählt wie jede andere Steuer als öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie wird von den jeweiligen Gemeinden nach dem kommunalen Satzungsrecht für die Haltung von Hunden erhoben.
Da es sich somit aber um eine örtliche Aufwandsteuer handelt, können die Gemeinden die Höhe der Steuer selbst festlegen. Das bedeutet für Dich, dass je nach Wohnsitz sich die Höhe der Hundesteuer unterscheiden kann.
Als Hundehalter bist Du also gesetzlich dazu verpflichtet Dich der Hundesteuer zu unterziehen. Hundehalter bist Du, wenn nicht nur im vorübergehenden Besitz des Hundes bist, sondern langfristig ein eigenes Interesse am Besitz des Hundes hast. Außerdem wird Dir beim Kauf eines Hundes gem. § 903 BGB ff. das Eigentum am Hund zugesprochen, sodass Du über die Existenz des Hundes entscheiden kannst.
In der Regel hast Du 2-4 Wochen nach Erhalt des Hundes Zeit Dich bei der entsprechenden Stelle für die Hundesteuer anzumelden. Wenn Du Dir einen Welpen zulegst, ist die Hundesteuer nach Vollendung des 3. Lebensmonats anzumelden.
Die genauen Fristen sowie die genaue Höhe der Hundesteuer findest Du auf der Homepage der zuständigen Stelle Deiner Stadt. Die Hundesteuer wird üblicherweise jährlich oder halbjährlich erhoben. In wenigen Städten fällt sie monatlich oder vierteljährlich an. Die Kosten belaufen sich je nach Bezirk zwischen 90 – 150 Euro pro Jahr.
Beachte unbedingt, dass Du die Anschaffung eines zweiten oder dritten Hundes anzumelden hast und sich die Hundesteuer dann auch erhöht. Zudem fallen für ‘’gefährlich’’ eingestufte Hunde bzw. sogenannte ‘’Listenhunde’’ oder ‘’Kampfhunde’’ deutlich höhere Steuern. Für einen als gefährlich eingestuften Hund hingegen können Hundesteuer von bis zu 1.200 Euro pro Jahr anfallen.
Wann kann man den Hund von der Hundesteuer abmelden?
Es gibt verschiedene Gründe wieso man die Hundesteuer abmelden bzw. sich von Ihr befreien lassen kann. Solltest Du Deinen Wohnsitz ändern, folgt eine Art Ummeldung für die Hundesteuer genauso wie für die Ummeldung Deines Wohnsitzes. Aufgrund des ‘’Gemeindewechsels’’ bist Du dazu verpflichtet den Hund abzumelden und bei der künftigen Gemeinde anzumelden, am besten lückenlos, sodass kein Bußgeld anfällt.
Sollte es zum Eigentumsverlust kommen, weil Du den Hund verkaufst oder verschenkst solltest Du Dich von der Hundesteuer abmelden, sodass sich der zukünftige Hundehalter der Steuerpflicht für den Hund unterzieht.
Es kann auch schonmal vorkommen, dass Hundebesitzer den Hund aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen beim Tierheim abgibt, auch dann kann man sich von der Hundesteuer abmelden.
Sollte es zum Tod des Hundes kommen wird in der Regel ein Totenschein vom Tierarzt ausgestellt, diesen kannst Du bei der zuständigen Behörde abgeben und Du wirst von der Hundesteuer befreit. Falls Dein Hund entlaufen ist und nirgendwo aufzufinden ist, steht Dir eine Abmeldung ebenfalls zu.
Gibt es eine Frist für die Abmeldung der Hundesteuer?
Der Antrag auf Abmeldung der Hundesteuer muss üblicherweise 2 Wochen vor Ende des jeweiligen Monats bei der zuständigen Behörde eingehen. Solltest Du die Frist verpassen, kann die Stadt noch Zahlung bis Ende des Kalendermonats verlangen.
Wo kann man die Befreiung der Hundesteuer beantragen?
Wo man die Befreiung von der Hundesteuer beantragen kann, ist genauso wie bei der Anmeldung der Hundesteuer ortsabhängig. Du kannst Dich beim offiziellen Kassen- und Steueramt oder beim Ordnungsamt informieren. In der Regel wirst Du auch auf der Homepage dieser Stellen zu den nötigen Formularen weitergeleitet.
Das Abmelden erfolgt dann entweder Online auf der entsprechenden Webseite, per Post, Telefon, Fax oder vor Ort bei der zuständigen Stelle. In manchen Bundesländern gibt es ein sogenanntes Hunderegister, dass neben Regeln zur Hundehaltung auch die An- sowie Abmeldung Hundesteuer ermöglicht.
Nach Anmeldung bekommst Du einen Hundesteuerbescheid sowie eine Hundemarke.
Welche Unterlagen braucht man für die Hundesteuerabmeldung?
Für die Abmeldung der Hundesteuer bedarf es natürlich einen entsprechenden Antrag. Da es sich um öffentlich-rechtliche Steuerabgaben handelt und keinen zivilrechtlichen Vertrag kann man die Hundesteuer nicht kündigen. Es handelt sich korrekterweise um einen Antrag auf Befreiung der Hundesteuer.
Folgende Unterlagen benötigst Du, um Dich von der Hundesteuer abmelden zu können:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Besitzers
- die letzte Meldebescheinigung vom Steueramt
- das korrekt ausgefüllte Abmeldeformular
- Hundesteuermarke
- einen ausgestellten Totenschein vom Tierarzt, wenn Dein Vierbeiner verstorben ist
- beim Verkauf musst Du Name und Anschrift des neuen Besitzers angeben oder eine Kopie des Kaufvertrages beifügen
- bei Abgabe ins Tierheim einen Nachweis dafür in Kopie beifügen
- bei einem Umzug in eine andere Gemeinde die neue Adresse angeben
Auch die Ummeldung oder Schenkung des Hundes ist meldepflichtig. Es reicht nicht aus, wenn der neue Besitzer dies vornimmt.
Kläre vorher mit dem zuständigen Amt ab, welche Unterlagen per Post nachzureichen sind und welche sie über ein Online-Antragsformular und gegebenenfalls E-Mail einreichen dürfen.
Bekommt man die Hundesteuer zurück?
Wenn Du die Frist zur Abmeldung der Hundesteuer eingehalten und alle notwendigen Unterlagen hierfür eingereicht hast, steht der Abmeldung nichts im Weg. Sollte durch gewisse Umstände der Zeitraum, für den die Steuern bereits erhoben worden sind, nicht mehr relevant oder zum Teil nicht mehr relevant sein, steht Dir eine Rückzahlung zu.
Die zuständige Stelle wird dies sorgfältig überprüfen und Dir die Hundesteuern anteilig zurückzahlen.
Hund abmelden ohne Totenschein: Notlösung
In der Regel wird beim Todesfall des Vierbeiners eine Bescheinigung eines Tierarztes ausgestellt, der den Tod bestätigt. Sollte der zu Hause sterben, kann gegebenenfalls der Tierarzt einen Hausbesuch erstatten und auch dann bekommst Du einen Totenschein ausgestellt.
Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Totenschein nicht ausgestellt werden, solltest Du die zuständige Behörde dennoch über den Tod des Hundes informieren, diese sagt Dir was zu tun ist. Gegebenenfalls reicht eine Bescheinigung des Tierbestatters.
Manche Behörden machen sogar eine Ausnahme und das Abmeldeformular mit einer Stellungnahme zum Tod des Hundes aus.
Hundesteuermarke: So bekommst Du sie
Für die Abmeldung benötigst Du auch eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke ist eine aus Metall gefertigte Kennzeichnung von Haushunden. Diese dient als Nachweis, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt worden ist. Mit der Anmeldung des Hundes und der Hundesteuer bekommt man die sogenannte Hundemarke.
Was Du sonst noch über die Hundesteuer wissen solltest
Wusstest Du, dass Du in folgenden Fällen von der Hundesteuer befreit oder ermäßigst wirst? Natürlich gibt es wie so oft auch im Steuerrecht Ausnahmefälle, die eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer vorsehen.
Hunde die für den gewerblichen Zweck gehalten werden z.B. aufgrund von Hundezucht, Hundehandel und Tierheime sind von der Hundesteuer befreit.
Empfänger von Sozialleistungen können befreit werden, wenn Sie nachweisen können, dass die Hundesteuer ihre wirtschaftliche Existenz gefährden würde. Bei der Haltung von Blindenhunden oder bestandener Begleithunde gibt es eine Ermäßigung oder gegebenenfalls eine völlige Steuerbefreiung.
Gemeinden verzichten sogar auf die Hundesteuer für einen längeren Zeitraum, wenn der Hund aus dem Tierheim stammt und adoptiert wurde. Wie lang Du dann tatsächlich von der Steuer befreit bist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Informiere Dich.
Weiterhin solltest Du aber beachten, dass ein Hund dennoch anmeldepflichtig ist, auch wenn Du von der Hundesteuer befreit sein solltest.
Fazit
Das Abmelden der Hundesteuer gehört sich genauso wie das Anmelden. Das Abmelden ermöglicht Dir eine Art finanzielle Entlastung, da sie Dich von der Hundesteuer entlastet. Beim Verschenken, Verkaufen o.ä. ist es auch ratsam, da Du Dich sonst der Verantwortung ziehen finanziell und rechtlich gesehen, obwohl der Hund nicht mehr in Deinem Besitz ist.
Der Antrag auf Befreiung ist nicht sonderlich aufwendig und bei Fragen können Dir die zuständigen Behörden Auskunft geben. Achte aber unbedingt darauf, dass Du die Frist einhältst, informiere Dich also rechtzeitig damit nicht noch Hundesteuer anfallen, die Du hättest vermeiden können.
Weiterführende Links und Recherchequellen
Schau Dir an wie so ein Abmeldungsformular aussehen könnte: Muster