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Ratgeber: Tipps zur Hundesteuer und zu den absetzbaren Kosten Deines Hundes

Was es alle zum Thema ,,Hundesteuer'' zu wissen gibt

Hast Du Dich auch schon gefragt was das Thema ,,Hundesteuer’’ auf sich hat? Und ob man die Hundesteuer oder die Kosten für einen Hund absetzen kann? Dann bist Du hier genau richtig! In diesem Ratgeber erklären wir Dir alle wichtigen Aspekte zur Hundesteuer und geben Dir 5 Tipps an die Hand, wie Du die Kosten für Deinen Hund absetzen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2019 gibt es 10,35 Millionen Hundebesitzer in Deutschland
  • Hundesteuer gilt als Ausdruck besonderem Aufwandes auf das Halten eines Hundes
  • 5 Tipps wie Du die Kosten für Deinen Hund absetzen kannst
  • Gebrauchshunde sind von der Hundesteuer befreit
  • Die Hundesteuer wird von den Kommunen erhoben

Was Du alles zum Thema ,,Hundesteuer’’ wissen solltest

Im Jahr 2019 gab es 10,35 Millionen Haustierbesitzer mit mindestens einem Hund, laut Statista. Dabei werden Hunde als reine Haustiere gehalten und zum anderen als Gebrauchshunde die einem gewissen Zweck dienen. Zu den zweckgebundenen Hunden zählen hier z. B. der Schutzhund, der Rettungshund und der Blindenhund.

In diesem Abschnitt klären wir für Dich die wichtigsten Aspekte zur Hundesteuer bzw. auch die Hintergründe als auch die wichtigsten Informationen zum Thema ,,Hundesteuer’’.

Was ist eine Hundesteuer?

Die Hundesteuer gilt als Ausdruck besonderem Aufwandes auf das Halten eines Hundes. Dabei gehört diese Art von Steuer der Gemeindesteuer an und zählt zu den örtlichen Aufwandsteuern. Die dazugehörige Rechtsgrundlage findest Du in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer.

Wonach wird eine Hundesteuer berechnet?

Die Hundesteuer wird unabhängig von der ökonomischen Situation des Halters berechnet, sodass auch soziale und psychische Aspekte wie z.B. das Alleinsein von alten Menschen, nicht beachtet werden.

Wie oben bereits erklärt, wird die Hundesteuer von den Kommunen erhoben, sodass diese von Wohnort zu Wohnort unterschiedlich berechnet werden.  Hierbei wird die Höhe der Steuer von den Gemeinden und Städte festgelegt und erhoben. 

Auch die Verwendung der Steuereinnahmen ist komplett der Gemeinden und Städten überlassen, wobei es keine gesonderte Verwendung existiert.

Beachte: Auch die Rasse des Hundes spielt für die Höhe der Hundesteuer eine wesentliche Rolle.

Beispiel: Wie ein Hund steuerlich in Berlin angemeldet wird

Das Finanzamt in Berlin erhebt für den ersten Hund 120,-Euro und für jeden zweiten 180,-Euro im Jahr, außerdem sieht das Berliner Hundesteuergesetz keine erhöhte Besteuerung für Kampfhunde vor.

Die Anmeldung und Bezahlung der Hundesteuer muss von dem Halter des Hundes durchgeführt werden. Dabei muss der Hund innerhalb eines Monats nach der Anschaffung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Hundesteuersteller des für den Halter zuständigen Wohnsitzfinanzamtes.

Aus der Webseite des Berliners Finanzamtes können die Formulare der Anmeldung ganz einfach ausgedruckt und ausgefüllt werden, sodass eine einfache  Zusendung per E-Mail, per Fax oder per Post möglich ist. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhältst Du dann die Hundemarke, die auch per Post zugeschickt werden kann.

Muss die Hundesteuer monatlich oder jährlich bezahlt werden?

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer die von Januar bis Dezember berechnet und erhoben wird. In den meisten Gemeinden muss der Beitrag jährlich bezahlt werden, häufig jedoch wird die Hundesteuer wie die anderen Abgaben/Steuern vierteljährlich oder halbjährlich bezahlt. 

Die Bezahlung hierbei erfolgt entweder durch einen vereinbarten Bankeinzug oder durch die Selbstzahlung.

Wofür wird die Hundesteuer verwendet?

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine nicht zweckgebundene Abgabe, das heißt, dass die Einnahmen von der Hundesteuer nicht für Auslaufflächen oder Hundekotentsorgungsspender genutzt werden. Stattdessen fließen auch diese Einnahmen in den gemeinsamen Topf und werden in dem Maße verwendet, wo es gerade notwendig ist z.B. für die Straßenreinigung oder für den Bau einer neuen Schule. 

Worin liegt der Sinn und Zweck der Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist wie bereits erwähnt, an die Haltung eines Hundes angeknüpft. Hierbei werden ordnungspolitische Ziele verfolgt, z.B. die Zahl der Hunde in der Gemeinde bzw. Stadt zu begrenzen.

Hier zeigen wir Dir ein kleines Video, dass den Zusammenhang der Hundesteuer in Kürze nochmals veranschaulicht.

An welches Amt wird die Hundesteuer bezahlt und wie verläuft die Anmeldung?

Der Hund muss hier bei dem zuständigen Finanz- und Stadtkassenamt der Gemeinde angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhältst Du eine Hundemarke, die als Steuernachweis dient. 

In den folgenden Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben, um einen Hund anmelden zu dürfen:

  • Hamburg
  • Berlin
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt

In diesem Fall ist die Registrierung in diesen Hunderegister verpflichtend und gilt gleichzeitig als Anmeldung des Hundes. Für diesen Eintrag in das Hunderegister muss der Hund gechippt sein als auch eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen.

Jede Kommune legt ihre eigene Hundesteuersatzung fest

Jede Stadt oder Gemeinde legt selbständig die zu zahlenden Hundesteuer Beiträge fest, somit ist der Beitrag zur Hundesteuer individuell nach dem Wohnort und unterscheidet sich nochmals in der Art des Hundes.

Steuerspartipps : 5 Tipps welche Kosten Du absetzen kannst

Der Ratgeber für die Hundesteuer/Kosten für den Hund
Bei der Erfassung der entstandenen Kosten wie auch der Hundesteuer hast Du Dich bestimmt auch gefragt, welche davon Du absetzten kannst? Hier erfährst Du, welche Kosten abgesetzt werden können.

Als allererstes stellt sich die Frage, ob man die Hundesteuer absetzen kann. Wird der Hund aus privaten Gründen gehalten, ist es leider nicht möglich die Hundesteuer abzusetzen. 

Wird der Hund als Gebrauchshund wie z. B. als Polizei- oder Therapiehund gehalten, muss keine Hundesteuer bezahlt werden, denn der Hund dient hierbei zur ,,Einkünfteerzielung’’. 

Allerdings sind einige anderen anfallenden Kosten absetzbar, die wir Dir in den folgenden Abschnitten näher erläutern werden.

Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung kann in Deiner Steuererklärung eingetragen und abgesetzt werden. Hierbei wird die Hundehaftpflicht als Sonderausgabe angesetzt. 

Voraussetzung in diesem Fall ist, dass eine Hundesteuer bezahlt wird, denn wenn keine Steuer gezahlt werden muss, kann auch die Versicherung nicht abgesetzt werden.

Übrigens: Im Allgemeinen werden Versicherungen, die absetzbar sind, auch als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet.

Kosten für den Hundefriseur

Übernimmt der Hundefriseur die Fellpflege wie das Scheren oder Trimmen des Fells, kannst Du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Jedoch ist dies nur möglich, wenn der Hundefriseur im Haushalt des Halters seine Dienstleistung erbringt. Gehst Du in den Hundesalon in der Stadt, kannst Du die Kosten nicht absetzen. 

Beachte: Die Rechnung sollte per EC-Karte oder einer Überweisung beglichen werden, denn das Finanzamt erkennt eine Barzahlung nicht an.

Kosten für eine Hundepension oder einer Hundebetreuung

Die Dienstleistung einer Hundebetreuung im eigenen Haushalt kann ist in der Steuererklärung absetzbar. Nach dem Urteil des BFH im Jahr 2015 gilt die Fellpflege, die Fütterung, die Reinigungsarbeiten, das Spielen sowie das Ausführen des Hundes zu den regelmäßigen anfallenden Aufgaben.

Dieses Urteil gilt, wenn der Hundebesitzer auf der Arbeit oder im Urlaub ohne seinen Hund ist. Allerdings solltest Du auch darauf achten, dass Du eine Rechnung erhältst und diese per Banküberweisung begleichst.

Beachte: Auch hier gilt das Prinzip, dass die Hundebetreuung nur abgesetzt werden kann, wenn diese in dem eigenen Haushalt durchgeführt wird. Eine Betreuung außerhalb des eigenen Haushaltes wie in einer Hundepension können nicht abgesetzt werden.

Kosten für den Gassi-Service

Das Ausführen des Hundes ist seit dem 25.09.2017 als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar. Hierbei solltest Du beachten, dass der Hund durch den Gassi-Service tatsächlich von Deinem Haushalt abgeholt und zurückgebracht wird. 

Kosten für einen Therapiehund

Der Therapiehund gilt als ein speziell ausgebildeter Hund der im Rahmen pädagogischen Tätigkeiten eingesetzt wird. Jedoch sind sich die Gerichte nicht einig, inwiefern ein solcher Therapiehund abgesetzt werden darf.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz lehnte einen Antrag zur Absetzung der anfallenden Werbungskosten für einen Therapiehund ab. Das Finanzgericht Nordrhein-Westfalen hingegen hat einen solchen Antrag bewilligt. Letztendlich entschloss das Finanzgericht Münster, dass der Großteil der Werbungskosten rechtlich abzusetzen sind.

Tipp: Wenn Deine Kosten nicht anerkannt werden, kannst Du Dich auf das Revisionsverfahren (Az V I R 15/19) beziehen und Dich auf das anhängige BFH-Verfahren berufen.

Was Du sonst noch über die Hundesteuer wissen solltest

In den folgenden Zeilen klären wie für Dich weitere interessante Fragen rund um das Thema ,,Hundesteuer“. Hier werden Aspekte wie die Geschichte der Hundesteuer, wo die Hundesteuer am teuersten und am günstigsten ist oder auch wie die Hundesteuer bei Kampfhunden und Pflegehunden geregelt werden, aufgegriffen.

Die Geschichte der Hundesteuer

Schon seit dem Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten Bauern für ihre Hunde ein sog. ,,Hundekorn’’ bezahlen. Im Jahr 1807 wurde die Hundesteuer von dem König Christian VII aus dem dänischen Herzogtum Holstein eingeführt. Diese diente damals für die Aufbesserung der Armenkassen.

Durch die Verordnung des Fürstlich Isenburgischen Regierung im Jahr 1807, wurde die Hundesteuer erstmals in Deutschland erhoben. Sie diente hier zu dem Zweck, einen Beitrag zur Tilgung städtischer Kriegsschulden zu leisten.

Warum es eine Hundesteuer gibt und keine Katzensteuer

Als Erstes wäre es sehr kompliziert solch eine Gesetzesänderung durchzuführen, um auch für Katzen eine Steuer zu erheben. Zumal werden Katzen noch vermehrt gehalten, um Häuser, Bauernhöfe etc. frei von Mäusen und Ratten zu halten.

Somit schaffen Katzen einen gewissen Mehrwert für die Gemeinde und zum anderen werden einige Katzen dauerhaft in Wohnungen gehalten, wobei die Haltung von Hauskatzen keine Katzensteuer gerechtfertigt. Freigänger-Katzen könnte man mit den Hunden gleichstellen, jedoch wäre die Kontrolle um einiges schwerer als bei den Hunden. 

Wo wird die höchste und günstigste Hundesteuer erhoben?

Eine Studie vom Bund der Steuerzahler ergab, dass die höchste Hundesteuer in der Stadt Wülfrath im Kreis Mettmann erhoben wird und die am niedrigsten zu zahlende Hundesteuer in der Stadt Langenfeld. Vergleichsweise erhebt NRW im Durchschnitt 24 Euro für den ersten Hund, 60 Euro für den zweiten und 72 Euro für den dritten Hund. Hagen hingegen erhebt 180 Euro für den ersten Hund, 210 Euro für den zweiten und 240 Euro für den dritten Hund.

Warum ist die Hundesteuer bei dem zweiten Hund höher?

Wie bereits erklärt, dient die Hundesteuer dafür, die Hundepopulation in Grenzen zu halten. Aus diesem Grund steigt die Hundesteuer um jeden Hund, wobei die Haltung von mehr als einen Hund  unattraktiv gemacht werden soll. 

Wer ist befreit von der Hundesteuer?

Wenn Hunde für einen gewissen Zweck gehalten werden und mehr als nur ein Haustier ist, werden die Hundehalter von der Hundesteuer befreit. Hierzu gehören Assistenzhunde (z. B. Signalhunde, Blindenhunde), Rettungshunde, Hütehunde und Jagdhunde.

Die Hundesteuer für Kampfhunde

Hunderassen wie der Bullterrier, Pitbull, Mastiffs, Rottweiler und der American Pitbull besitzen einen schlechten Ruf und werden häufig als gefährliche Kampfhunde aufgelistet. Um die Haltung von solchen Hunderassen einzudämmen, wird eine erhöhte Hundesteuer erhoben. Jedoch ist die genau Definition von Kampfhunden sehr unterschiedlich, wobei die Liste der Kampfhunde von Bundesland zu Bundesland variiert. 

Die Hundesteuer für einen Pflegehund

Die Regelung zu den Pflegehunden ist überwiegend, gemeinde abhängig. Jedoch wird der Pflegehund in der Regel steuerlich genauso behandelt wie jeder andere gehaltene Hund auch. Dabei ist der Pflegehund in der Regel genauso nach 8 – 14 Tagen steuerpflichtig. Zur Zahlung verpflichtet ist der aktuelle Besitzer/Halter des Hundes, demnach die Pflegestelle. 

Fazit

Die Hundesteuer begleitet uns bereits seit dem Jahr 1807 in Deutschland und variiert von Bundesland zu Bundesland. Obwohl die Hundesteuer für Hunde die als Haustiere gehalten werden nicht abgesetzt werden können, ist es jedoch möglich die Kosten für den Hundefriseur, für die Hundehaftpflichtversicherung, der Hundebetreuung und für den Gassi-Service von der Steuer abgesetzt werden. 

Weiterführende Links und Recherchequellen

Statistik über die aktuelle Anzahl der Hundebesitzer in Deutschland: Studie über die Anzahl der Hundebesitzer

Bundesfinanzministerium: Gesetzesgrundlage zur Hundesteuer

Bund der Steuerzahler: News zur Hundesteuer

Urteil über die absetzbaren Kosten für einen Therapiehund: Urteil des Landesrecht über die zu absetzenden Kosten

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